Compliance & Sicherheit

GoBD-Konformität bei Zettelheld

Wie unsere Software die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form" (GoBD) rechtskonform umsetzt.

Die GoBD sind die maßgeblichen deutschen Grundsätze für elektronische Buchführung, herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen (BMF-Schreiben vom 28. November 2019). Sie gelten für jeden Unternehmer, der seine Buchführung digital führt — also auch für Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Warum GoBD für Vermieter wichtig ist

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird nicht nur geprüft, ob die Zahlen stimmen — sondern auch wie die Buchführung geführt wurde. Fehlerhafte elektronische Buchführung (z. B. nachträgliche Änderungen ohne Protokoll) kann zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage führen. Genau das verhindert die GoBD-Konformität.

GoBD-Anforderungen und Zettelheld-Implementierung

Export-Paket für Betriebsprüfungen

Für eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt generiert Zettelheld auf Knopfdruck ein vollständiges GoBD-Exportpaket bestehend aus:

Grenzen der GoBD-Konformität

Hinweis: Zettelheld stellt die technische Infrastruktur für eine GoBD-konforme Buchführung bereit. Die inhaltliche Richtigkeit der Buchungen (korrekte Kontozuordnung, richtige Steuerklassifikation) liegt in der Verantwortung des Nutzers. Die Verwendung der KI-Belegerfassung entbindet nicht von der Pflicht, Buchungsvorschläge zu prüfen. Für Rechtssicherheit bei der steuerlichen Behandlung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Weiterführende Informationen

→ BMF-Schreiben GoBD (PDF, November 2019)